Hostazym®X
Produktname: Hostazym®X
Produzent: Huvepharma
Futtermittelzusatzstoff – Zulassungsnummer: 4a1617
Registrierte Enzymaktivitäten: Xylanase
- Das Hostazym®X ist ein Multi-Enzym
Verschiedene Enzymaktivitäten werden vom einem Pilz produziert - SF – Surface Fermentation (Trockenfermentation):
Hostazym®X enthält aufgrund seines einzigartigen SF-Produktionsprozesses eine spezielle Zusammensetzung an besonders effizienten Enzymaktivitäten. - Hostazym®X hat 1 registrierte Enzymaktivität:
Endo-1,4-ß-Xylanase EC 3.2.1.8 - Hostazym®X enthält weiterer Enzymaktivitäten:
ß-Glucanase, α-Amylase, Protease,
α-Galactosidase, Cellulase etc.
Verschiedene Varianten vom Hostazym®X:
Wir bieten neben dem pulverförmigen Hostazym®X auch eine flüssige Variante an:
- Hostazym®X microGranulate 15.000
Einsatzmenge: 100 g/to Fertigfutter* - Hostazym®X microGranulate 30.000
Einsatzmenge: 50 g/to Fertigfutter* - Hostazym®X liquid 15.000
Einsatzmenge: 100 ml/to Fertigfutter* - Hostazym®X liquid 6.000
Einsatzmenge: 250 ml/to Fertigfutter*
*Für Putenfutter gilt eine geringere Einsatzmenge
- Perfect by Nature: Das spezielle Produktionsverfahren (SF-Trockenfermentation) bewirkt eine natürliche Selektion besonders leistungsstarker und widerstandsfähiger Enzymaktivitäten
- Abbau von unverdaulichen Rohfaserbestandteilen im Futter (NSP: Nicht-Stärkehältige-Polysacharide)
- Freisetzung wertvoller Nährstoffen im Magen-Darm-Trakt
- Erhöht die Verdaulichkeit aller Getreidearten und Ölsaaten
- Bringt mehr Flexibilität in der Futtermitteloptimierung
- Die Mikrogranulat-Formulierung sichert exzellente Fließfähigkeit, gute Mischbarkeit sowie eine staubfreie Verarbeitung
Hostayzm®X 15.000 ist für folgende Tierkategorien zugelassen:
Einsatzmenge: 100g/to Alleinfutter
- Masthühner
- Junghennen
- Legehennen
- Absetzferkel
- Mastschweine
- Legegeflügelarten von geringer wirtschaftlicher Bedeutung
Einsatzmenge: 70g/to Alleinfutter
- Mastputen
- Mastgeflügelarten von geringer wirtschaftlicher Bedeutung
Bio-Zulassung:
HostazymX darf auch im Biofutter für die zugelassenen Tierarten eingesetzt werden (nach EU-Bio Verordnung Nr. 2018/848 idgF)
Dokumente: